Artikel 4 KI-Verordnung · neu gefasst am 8. Juli 2026
Ihr Betrieb nutzt KI. Dann betrifft Sie Artikel 4.
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Das gilt auch für alle, die in Ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten. Die Pflicht besteht seit dem 2. Februar 2025, seit dem 27. Juli 2026 in geänderter Fassung. Ein Zertifikat, ein bestimmter Kurs oder ein garantiertes Kompetenzniveau sind nicht verlangt.
Thomas Dillmann · KI-Kompetenzschulung nach Artikel 4 im September 2026 absolviert · ITIL Foundation zertifiziert · 123Support GmbH, Nürnberg
01 / Was gerade passiert
Die Pflicht ist echt. Die Panik ist verkauft.
Seit die Regelung gilt, verschicken auffällig viele Anbieter dieselbe Mail. Inzwischen kommt dazu, dass ein großer Teil davon die alte Fassung des Artikels zitiert, die seit Juli 2026 nicht mehr gilt.
- „Sie müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen.“ Das war der Wortlaut bis Juli 2026. Die Digital-Omnibus-Verordnung hat Artikel 4 neu gefasst: Verlangt sind jetzt Maßnahmen, welche die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Wer noch die alte Fassung zitiert, hat seit zwei Monaten nicht nachgesehen.
- „Bis zu 35 Millionen Euro Bußgeld.“ Diese Summe steht in der Verordnung, aber für verbotene Praktiken nach Artikel 5, nicht für Artikel 4. Für Artikel 4 ist keine eigene EU-Bußgeldstufe festgelegt.
- „Ihre Mitarbeiter brauchen ein Zertifikat.“ Nein. Weder ein Zertifikat noch ein bestimmter Anbieter noch ein festgelegtes Kursformat sind vorgeschrieben. Was Sie tun, sollten Sie trotzdem nachvollziehbar festhalten.
- „Das betrifft nur Unternehmen, die KI entwickeln.“ Auch falsch, und zwar in die andere Richtung: Es betrifft jeden, der ein KI-System im eigenen Betrieb einsetzt.
02 / Was tatsächlich verlangt ist
Maßnahmen, die zum tatsächlichen Einsatz passen.
Artikel 4 in der seit dem 27. Juli 2026 geltenden Fassung verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
- Betroffen ist, wer ein KI-System im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einsetzt. Ein Textgenerator im Büro reicht dafür aus, es muss keine Eigenentwicklung sein.
- Mitgemeint sind Auftragnehmer und Dienstleister, die in Ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten, nicht nur die eigene Belegschaft.
- Die Neufassung verlangt kein bestimmtes Kompetenzniveau mehr. Die frühere Formulierung, ein ausreichendes Maß nach besten Kräften sicherzustellen, ist entfallen.
- Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Eine interne Unterweisung kann genügen, ein gekaufter Kurs ist nicht verlangt.
- Für Artikel 4 ist keine eigene EU-Bußgeldstufe festgelegt. Auch die deutsche Bußgeldvorschrift in § 15 KI-MIG erfasst ihn nicht, sie bewehrt allein Verstöße gegen die Artikel 21, 27, 45 und 86 mit Geldbuße bis 50.000 Euro. Nach Artikel 99 Absatz 1 sind die Mitgliedstaaten trotzdem zu Sanktionen verpflichtet, wozu Verwarnungen und nicht monetäre Maßnahmen gehören. Die Aufsicht liegt nach § 2 Absatz 1 KI-MIG bei der Bundesnetzagentur.
- Diese Seite ist von keinem Anwalt geprüft und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Wortlaut bei EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/1744, das KI-MIG unter gesetze-im-internet.de und das Hinweispapier der Bundesnetzagentur zu Artikel 4.
03 / So kommen Sie hin
Vier Schritte, die Sie selbst machen können.
Das hier ist kein Verkaufstrichter. Wenn Sie diese Schritte gehen, brauchen Sie mich dafür nicht. Sie folgen dem Vorgehen, das die Bundesnetzagentur in ihrem Hinweispapier beschreibt: Bedarf ermitteln, Maßnahmen gestalten, dokumentieren und auffrischen.
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Aufschreiben, was im Haus läuft
Welche KI-Systeme werden eingesetzt, von wem, wofür, mit welchen Daten. Der Punkt, an dem die meisten überrascht sind: Es sind mehr, als die Geschäftsführung weiß. Übersetzungshilfen, Textgeneratoren, Funktionen in Software, die man längst hat.
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Rollen und Bedarf zuordnen
Wer arbeitet womit, und was muss diese Person wissen. Wer nur eine vorbereitete Liste prüft, braucht weniger als jemand, der Ergebnisse an Kunden weitergibt. Diese Abstufung ist ausdrücklich vorgesehen.
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Unterweisen und festhalten
Eine mögliche Maßnahme: eine Stunde im Team, verständlich erklärt. Was das System kann, wo es Fehler macht, welche Daten nicht hineingehören, wer im Zweifel entscheidet. Welcher Umfang angemessen ist, hängt von den Systemen und den Rollen ab. Danach festhalten, was Sie gemacht haben: Art der Maßnahme, Umfang, Zeitpunkt und wer teilgenommen hat.
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Regelmäßig nachziehen
Ein jährlicher Prüftermin ist ein möglicher Ausgangspunkt. Bei neuen Systemen, neuen Aufgaben oder erkennbar höheren Risiken sollten Sie früher nachsteuern, nicht erst zum Stichtag.
04 / Kostenlose Vorlage
Die Musterdokumentation zum Ausfüllen
Was Unternehmen bei Artikel 4 fehlt, ist selten das Wissen. Es ist das Blatt, das man abheften kann. Die Vorlage deckt genau die Punkte ab, die die Bundesnetzagentur zur Dokumentation nennt, und ist so aufgebaut, dass Sie sie ohne Vorkenntnisse ausfüllen können. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
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Teil A · Eingesetzte KI-Systeme
Eine Tabelle: welches System, wofür, welcher Anbieter, wer nutzt es, welche Daten gehen hinein. Beim Ausfüllen merken die meisten zum ersten Mal, was im Haus eigentlich alles läuft.
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Teil B · Rollen und Kompetenzbedarf
Welche Aufgabe braucht welches Wissen. Mit Beispielen für die üblichen Rollen in Verwaltung, Buchhaltung, Vertrieb und Service.
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Teil C · Durchgeführte Maßnahmen
Art der Maßnahme, inhaltlicher und zeitlicher Umfang, teilnehmende Personen. Genau die drei Angaben, die die Bundesnetzagentur in ihrem Hinweispapier nennt. Das ist der Teil, den Sie im Zweifel vorzeigen.
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Teil D · Regeln im Haus
Was ist erlaubt, was nicht, wo braucht es eine menschliche Freigabe. Als kurze Liste, die man aushängen oder in die Betriebsanweisung übernehmen kann.
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Teil E · Nächste Überprüfung
Wann wird nachgezogen und wer ist zuständig. Zwei Zeilen, die aus einem einmaligen Vorgang eine laufende Sache machen.
Kostenlos, ohne Anmeldung. Musterdokumentation als PDF herunterladen, zum Ausdrucken und Ausfüllen. Wer lieber am Rechner hineinschreibt, nimmt die Word-Datei. Die Vorlage ist ein Muster und keine Rechtsberatung. Ob Ihre Maßnahmen ausreichen, hängt von Ihren Systemen und Ihren Rollen ab. Lassen Sie im Zweifel einen Anwalt draufschauen.
05 / Häufige Fragen
Was Interessenten dazu fragen
Hat sich an Artikel 4 etwas geändert?
Ja. Die Verordnung (EU) 2026/1744, die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI vom 8. Juli 2026, hat Artikel 4 neu gefasst. In Kraft seit dem 27. Juli 2026. Vorher mussten Sie nach besten Kräften sicherstellen, dass Ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Jetzt müssen Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Entwicklung dieser Kompetenz unterstützen. Das ist eine spürbare Entschärfung. Viele Anbieterseiten und Beratungsangebote zitieren weiterhin die alte Fassung.
Gilt das auch für uns, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja. Die Pflicht knüpft daran an, dass ein KI-System im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eingesetzt wird, nicht daran, ob Sie es selbst entwickelt haben. Ein Textgenerator im Büro genügt.
Brauchen wir ein Zertifikat für unsere Mitarbeiter?
Nein. Weder ein Zertifikat noch ein bestimmter Anbieter noch ein festgelegtes Kursformat sind vorgeschrieben. Seit der Neufassung im Juli 2026 verlangt Artikel 4 auch kein bestimmtes Kompetenzniveau mehr, sondern Maßnahmen, welche die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen. Was Sie tun, sollten Sie trotzdem nachvollziehbar festhalten.
Was sollten wir dokumentieren?
Die Bundesnetzagentur empfiehlt in ihrem Hinweispapier zu Artikel 4 ausdrücklich, die Maßnahmen gut zu dokumentieren, damit ein Unternehmen jederzeit nachweisen kann, dass es die Anforderungen erfüllt. Festhalten sollten Sie demnach die Art der durchgeführten Maßnahmen, ihren inhaltlichen und zeitlichen Umfang sowie die teilnehmenden Personen. Eine bestimmte Form ist auch dafür nicht vorgeschrieben.
Was passiert, wenn wir nichts tun?
Für Artikel 4 ist keine eigene EU-Bußgeldstufe festgelegt. Auch die deutsche Bußgeldvorschrift in § 15 KI-MIG erfasst ihn nicht, sie bewehrt allein Verstöße gegen die Artikel 21, 27, 45 und 86 mit Geldbuße bis 50.000 Euro. Nach Artikel 99 Absatz 1 sind die Mitgliedstaaten trotzdem zu Sanktionen verpflichtet, wozu Verwarnungen und nicht monetäre Maßnahmen gehören. Die Aufsicht liegt nach § 2 Absatz 1 KI-MIG bei der Bundesnetzagentur. Ein Bußgeld für Artikel 4 allein kann die Bundesnetzagentur also nicht verhängen. Folgenlos ist die Pflicht deshalb nicht: Fehlende Maßnahmen können bei der Beurteilung von Sorgfaltspflichten eine Rolle spielen, etwa wenn durch eine KI-Nutzung im Betrieb ein Schaden entsteht. Einen automatischen Anspruch begründet Artikel 4 für sich genommen nicht. Für die Bewertung im Einzelfall brauchen Sie einen Anwalt.
Reicht es, wenn ich das selbst im Team mache?
In vielen Fällen ja. Eine verständliche Unterweisung durch jemanden, der die eingesetzten Systeme kennt, kann mehr wert sein als ein gekaufter Kurs von der Stange. Entscheidend ist, dass sie zum tatsächlichen Einsatz passt und dass Sie festhalten, was Sie gemacht haben.
Wie oft muss das wiederholt werden?
Eine Frist nennt die Verordnung nicht. Ein jährlicher Prüftermin ist ein möglicher Ausgangspunkt, dazu bei jedem neuen System, jeder neuen Aufgabe und jedem neuen Mitarbeiter.
Bieten Sie selbst Schulungen an?
Derzeit nicht als eigenes Produkt. Ich habe die Schulung nach Artikel 4 im September 2026 selbst absolviert und bringe das Thema bei Einführungen mit auf den Tisch. Wenn Sie eine Unterweisung für Ihr Team brauchen, sagen Sie mir das in der Vorbesprechung, dann schauen wir, ob ich der Richtige dafür bin oder ob Sie besser bei einem Schulungsanbieter aufgehoben sind.
Wissen Sie, welche KI-Systeme in Ihrem Betrieb schon laufen?
Die meisten Geschäftsführer unterschätzen die Zahl. Das Ausfüllen von Teil A der Vorlage dauert zwanzig Minuten und ist oft der Moment, in dem die eigentliche Frage auftaucht: Was bringen diese Systeme eigentlich, und was kosten sie? Genau die beantwortet der KI-Wirtschaftlichkeitscheck. Die Vorbesprechung dazu kostet nichts.